Fragen & Antworten rund um gutes Hören
Brauche ich ein Rezept/eine Verordnung? +
Wenn Sie zum ersten mal Hörsysteme bekommen und gesetzlich Versichert sind, ist eine Verodnung vom HNO-Arzt zwingend notwendig, um die Kosten bei ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Wenn Sie bereits Hörsytseme hatten, haben Sie automatisch nach 6 Jahren Anspruch auf neue Hörsysteme.
Eine Verodnung vom HNO-Arzt ist dann nicht mehr erforderlich!
Sind Sie Privat Krankenversichert benötigen sie in jedem Fall eine Verordnung vom HNO-Arzt.
Muss ich vorher zum HNO? +
Grundsätzlich ist es immer sinvoll 1 mal im Jahr den HNO Arzt aufzusuchen. Bei einer Erstversorgung mit Hörsystemen ist der Besuch beim HNO-Arzt zwingend erforderlich. Dieser stellt eine genaue Diagnose und kann die Hörsysteme verordnen, um den Vertragspreis Ihrer Krankenkase geltend zu machen.
Was bezahlt die Krankenkasse? +
Wenn Sie gesetzl. Versichert sind beträgt die Leistung Ihrer Krankenkasse zwischen1400€ und 1700€. Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf.
Ca 1300€ zahlen die Krankenkassen für 2 Hörsysteme, 67€ wird für die Ankopplung des Gerätes an das Ohr gezahlt, also zum Beispiel Ohrpassstücke oder Schalen bei Im Ohr Geräten. Desweiteren wird eine sogenannte Versorgungspauschale an den ausliefernden Akustiker gezahlt. Diese umfasst den Service, die Nachbetreung und evtl. Reparaturen.
Natürlich bekommen Sie qualitative und optisch ansprechende Geräte auch komplett von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Wenn Sie Privat krankenversichert sind ist die Leistung in Ihrem Tarif geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder schauen in Ihren Vertrag.
Kann ich Hörsysteme vor dem Kauf Probe tragen? +
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, das ausgewählte Hörsystem Probe zu tragen und auch mit anderen Systemen zu vergleichen. Der Ablauf zum testen wird bei jedem Kunden individuell an seine Bedürfnisse angepasst, so dass Sie sich sicher sein können, sich für das richtige Gerät entschieden zu haben.
Wenn Sie Privat krankenversichert sind ist die Leistung in Ihrem Tarif geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder schauen in Ihren Vertrag.
Wie ist der allgemeine Ablauf einer Hörystemanpassung? +
Zunächst führen wir einen ausführlichen Hörtest durch und besprechen diesen. Anschliessend gehen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse in einer individuellen Beratung ein und erarbeiten gemeinsam einen Plan für die optimale Hörgeräteanpasung. In den meisten Fällen werden noch Ohrabformungen von Ihrem Ohr erstellt, damit die Hörsysteme später auch optimal sitzen und die besten akustischen Eigenschaften haben werden.
Beim nächsten Termin wird Ihnen dann das besprochene Gerät angepasst. Dazu nutzen wir die aktuellste und innovativste Technik, die am Markt zur Verfügung steht. Zusammen wird dann an einer Einstellung gearbeitet, mit der Sie so nah wie möglich an das natürliche Gehör rankommen.
In den nächsten Terminen wird diese Einstellung dann verfeinert, so dass der Hörerfolg von Termin zu Termin spürbarer wird.
So verfahren wir auch mit den weiteren Testgeräten. Wir versuchen Ihnen den Vergleich zwischen den Geräten so leicht wie möglich zu machen, bis Sie Ihr Hörsystem gefunden haben.
Jeder Kunde ist anders, von daher kann und muss auch jede Anpassung anders verlaufen.